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PariSozial – Förderverein für soziale Arbeit NRW e.V.

 

Der PariSozial Förderverein wurde 2003 als Steuerungsinstrument für die verbandseigenen Gesellschaften – die PariSozials – gegründet. Mitglieder des Fördervereins sind der  BGB-Vorstand des Paritätischen NRW sowie der Landesgeschäftsführer und die Landesgeschäftsführerin. Der Vorstand ist vom Gesellschafter – vertreten durch den BGB-Vorstand des Paritätischen NRW – beauftragt, die Gesellschafterinteressen und die Gesellschafteraufgaben gegenüber den Gesellschaften wahrzunehmen. Dazu gehört insbesondere

 

  • die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführer*innen sowie der Abschluss und die Kündigung der Anstellungsverträge von Geschäftsführer*innen; 
  • die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder;
  • die Feststellung und Verabschiedung der Haushaltspläne;
  • die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Ergebnisverwendung;
  • die Entlastung der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte sowie
  • die Wahl der Abschlussprüfer*innen und die Festlegung des Gegenstandes und des Umfangs der Prüfung.

 

Darüber hinaus berät und beschließt der Vorstand des PariSozial Fördervereins über

 

  • Strukturmaßnahmen, die Gegenstands- oder Zweckänderungen gleichkommen und die Errichtung und Aufgabe von Zweigniederlassungen;
  • Investitionsmaßnahmen und Betriebsmaßnahmen, die über die Erhaltung des vorhandenen Vermögens hinausgehen, also zu einer erheblichen Substanz- und Wertverbesserung führen; 
  • die Erteilung und Widerruf von Prokura oder Handlungsvollmacht. 

 

 

 

 

Mitglieder des Vorstandes

 

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