PariSozial – Förderverein für soziale Arbeit NRW e.V.
Der PariSozial Förderverein wurde 2003 als Steuerungsinstrument für die verbandseigenen Gesellschaften – die PariSozials – gegründet. Mitglieder des Fördervereins sind der BGB-Vorstand des Paritätischen NRW sowie der Landesgeschäftsführer und die Landesgeschäftsführerin. Der Vorstand ist vom Gesellschafter – vertreten durch den BGB-Vorstand des Paritätischen NRW – beauftragt, die Gesellschafterinteressen und die Gesellschafteraufgaben gegenüber den Gesellschaften wahrzunehmen. Dazu gehört insbesondere
- die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführer*innen sowie der Abschluss und die Kündigung der Anstellungsverträge von Geschäftsführer*innen;
- die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder;
- die Feststellung und Verabschiedung der Haushaltspläne;
- die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Ergebnisverwendung;
- die Entlastung der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte sowie
- die Wahl der Abschlussprüfer*innen und die Festlegung des Gegenstandes und des Umfangs der Prüfung.
Darüber hinaus berät und beschließt der Vorstand des PariSozial Fördervereins über
- Strukturmaßnahmen, die Gegenstands- oder Zweckänderungen gleichkommen und die Errichtung und Aufgabe von Zweigniederlassungen;
- Investitionsmaßnahmen und Betriebsmaßnahmen, die über die Erhaltung des vorhandenen Vermögens hinausgehen, also zu einer erheblichen Substanz- und Wertverbesserung führen;
- die Erteilung und Widerruf von Prokura oder Handlungsvollmacht.